Aufnahmeantrag.pdf

Vereinssatzung.pdf

Den ausgefüllten Aufnahmeantrag bitte per Post an:


Dierk Steinfatt
Rechnungsführer der Handwerkerpartei e.V.
Schmiedeberg 4
22145 Stapelfeld

Oder werden Sie gleich online Mitglied

Benutzen Sie bitte dieses Formular. (Für das Online Formular ist eine gültige Email Adresse erforderlich!)

    

Antrag zur Mitgliedschaft in der
HandWerkerPartei e.V.

Vorsitzender Dierk Steinfatt - Stapelfeld, Stellvertreter - Michael Hermann - Ellringen, Kasse/Bank Frank Even - Hamburg, Werner Harms - Oldenburg, Schriftführer Wilhelm Moscheik - Dortmund, Bruno Bosy - Garding, Rico Öhlmann - Bad Oeynhausen

(Die mit * gekennzeichneten Angaben sind erforderlich.)

Antragsteller/in:

Vorname:*
Nachname:*
Straße:*
PLZ+Wohnort:*
geboren am:*
in:*
Staatsangehoerigkeit:*
Beruf:*
Email:*

Die Aufnahmebedingungen habe ich gelesen und erkenne ich an.*

Meine Angaben entsprechen der Wahrheit. Die Mitgliedschaft beginnt erst mit Eingang des Jahresbeitrages.

Den Jahresbeitrag in Höhe von € 60,00 überweise ich auf das folgende Konto.

Kontoname: HandWerkerPartei e.V.
Kontonummer: 134 929 181
Bankleitzahl: 213 522 40
Sparkasse Holstein

Ort, Datum:

Postanschrift: Werner Harms - Herrenweg 163 - 26135 Oldenburg
Weitere Infos unter http://www.handwerkerpartei.de




* Sie müssen den Aufnahmebedingungen zustimmen, sonst kann keine Bearbeitung durch uns erfolgen !!!
Aufnahmebedingungen


Hinweise: Auszug aus der Finanzordnung Dritter Abschnitt: Beitragsordnung (Beschlossen auf dem 56. Ord. BPT in Köln vom 5. - 7. Mai 2005) § 8 Beiträge

Mitgliedsbeiträge

  1. Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Zahlungspflicht ist untrennbar mit der Mitgliedschaft verbunden. Eine beitragsfreie Mitgliedschaft ist unzulässig.
  2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von den Gründungsmitgliedern festgesetzt. Eine rückwirkende Senkung des Mitgliedsbeitrages ist unzulässig.
  3. Der Vorstand der Gliederung, und die Beitragshoheit ausübt, ist berechtigt, einvernehmlich mit dem Mitglied den Mitgliedsbeitrag für Rentner, für Haushaltsangehörige eines Mitglieds ohne eigenes Einkommen, für in Ausbildung befindliche Mitglieder, für Wehr- oder Ersatzdienstleistende, sowie in Fällen besonderer finanzieller Härte, abweichend von der Regelung des Absatzes 2 festzusetzen. Dieses gilt bei entsprechendem Nachweis auch für Mindestbeiträge von Mitgliedschaftsbewerbern.
  4. Der zuständige Schatzmeister ist verpflichtet, die abweichende Festsetzung nach Ablauf eines Jahres zu überprüfen. Auf Antrag des Schatzmeisters kann der Vorstand eine Fortsetzung beschließen.

Steuerliche Informationen

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.
Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EStG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EStG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.
(Stand: Die Regelung beruht auf der Änderung des Parteiengesetzes durch den Deutschen Bundestag am 19. April 2002 und gilt für das Jahr 2002)

Datenschutz

Die HWP verarbeitet die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen Angaben zur Person für ausschließlich interne Zwecke der Partei. Nach § 3 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 20.12.1990 bedarf dies Ihrer vorherigen schriftlichen Einwilligung, die Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Mitgliedschaft in der HWP erteilen. Es wird zugesichert, dass Ihre Daten unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.