Den ausgefüllten Aufnahmeantrag bitte per Post an:
Dierk Steinfatt
Rechnungsführer der Handwerkerpartei e.V.
Schmiedeberg 4
22145 Stapelfeld
Oder werden Sie gleich online Mitglied
Benutzen Sie bitte dieses Formular. (Für das Online
Formular ist eine gültige Email Adresse erforderlich!)
Hinweise: Auszug aus der Finanzordnung Dritter Abschnitt: Beitragsordnung
(Beschlossen auf dem 56. Ord. BPT in Köln vom 5. - 7. Mai 2005) § 8 Beiträge
Mitgliedsbeiträge
Steuerliche Informationen
Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen
zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson
bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig
davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke
spenden oder dort Mitglied sind.
Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EStG 50% der Summe
der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die
Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut
bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EStG in Ihrer Steuererklärung
als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich
in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am
Anfang des Folgejahres automatisch zu.
(Stand: Die Regelung beruht auf der Änderung des Parteiengesetzes durch den
Deutschen Bundestag am 19. April 2002 und gilt für das Jahr 2002)
Datenschutz
Die HWP verarbeitet die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen Angaben zur Person für ausschließlich interne Zwecke der Partei. Nach § 3 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 20.12.1990 bedarf dies Ihrer vorherigen schriftlichen Einwilligung, die Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Mitgliedschaft in der HWP erteilen. Es wird zugesichert, dass Ihre Daten unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.